Chiemseeschutzverordnung


Umgang mit Natur und Landschaftsschutz am Beispiel der Chiemseeschutzverordnung



Aus Anlass des Antrags der CSU-Fraktion vom 27.11.2013 auf Herausnahme von Grundstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet der Chiemsee-Schutzzonen-Verordnung wollen wir hier unsere grundsätzliche Position zum Thema Chiemseeschutzverordnung darlegen. Dabei ging es um ein Grundstück von ca. 3000 m2 Fläche zwischen Prien und Hallwanger Strasse, das einem Gemeinderatsmitglied gehört. Der Antrag wurde leider mit grosser Mehrheit (gegen die Stimmen der BfP und von Alfred Schelhas) angenommen. Glückerlicherweise teilte die Untere Naturschutzbehörde die Ansichten des Gemeinderates nicht und hat den Antrag abgelehnt.

Die Bürger für Prien lehnen die Herausnahme von Flächen aus dem Geltungsbereich der Chiemseeschutzverordnung grundsätzlich strikt ab.
Deshalb sind wir auch dafür, dass die Grundstücke in Westernach weiter im Chiemseeschutzgebiet bleiben und nicht bebaut werden. Das gilt uneingeschränkt auch für sämtliche Grundstücke zwischen Hallwang und Westernach, für die im ursprünglichen Antrag der CSU-Fraktion ebenfalls eine Herausnahme angedacht war.

Einzige mögliche Ausnahmen sind Projekte, die in besonderem Maße dem Nutzen der Allgemeinheit dienen. Diese Voraussetzung lag bisher nur bei den Grundstücken beim Kindergarten Marquette vor. Ihr Verkauf ermöglichte es neue, dringend benötigte Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.
Der Beschluss, die Grundstücke in Westernach aus dem Schutzgebiet herauszunehmen ist ein Paradebeispiel für den sorglosen Umgang mit der Chiemseeschutzverordnung. Nach unserem Wissen wurden seit ihrem Erlass in Prien immer nur Flächen herausgenommen. Nie wurden neue Flächen in den Schutzbereich aufgenommen, um damit den notwendigen Ausgleich zu schaffen. Der Schutzzweck der Verordnung wird damit immer weiter beschnitten. Die Chiemseeschutzverordnung ist aber eine wertvolle Errungenschaft, die es zu erhalten gilt. Sie gewährleistet den Schutz von Natur und Landschaft am und um den Chiemsee.

Im Antrag der CSU-Fraktion hieß es, dass die betroffenen Flächen „keine ökologisch hochwertigen Flächen“ darstellen. Begründet wurde das einmal damit, dass die Flächen landwirtschaftlich intensiv genutzt werden das andere Mal, dass sie extensiv genutzt werden. Außerdem würden sie keine Grünbrücke bilden.
Diese Begründung ist nicht nur fadenscheinig, sondern auch falsch.
Der ökologische Wert der betroffenen Flächen bemisst sich nicht allein danach, wie die Flächen genutzt werden oder ob sie eine Grünbrücke bilden. Zweck der Chiemseeschutzverordnung ist der Schutz des Chiemsees und seiner Ufergebiete. Geschützt werden sollen „die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts“ und „die Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft“. Also alles das, was uns so sehr am Herzen liegt. Umfasst sind nicht nur die reine Wasserfläche und den Uferstreifen. Neben Schilf- und Verlandungsbereichen, Uferwaldungen, Feuchtwiesen und Moorflächen müssen auch weiter weg gelegene Wiesen, wie die in Westernach geschützt werden. Nur wenn auch diese Flächen erhalten bleiben, kann das gesamte Ökosystem Chiemsee wirkungsvoll geschützt werden. Die näher am See liegenden, meist feuchten Wiesen und Wälder bilden zusammen mit den entfernteren Flächen einen zusammenhängenden Verbund. Nur in ihrem Zusammenwirken haben sie die größtmögliche ökologische Bedeutung. Daher muss immer eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Einzelne Flächen isoliert bewerten zu wollen, um ihnen so den ökologischen Wert abzusprechen, ist unseriös.

Die betroffenen Flächen zwischen Hallwang und Westernach sind z.B. für den Wasserhaushalt des Chiemsees und der angrenzenden Feuchtwiesen und Moorflächen von immenser Bedeutung. Feuchtgebiete benötigen in ihrem Umfeld unbebaute Bereiche, Boden, der Wasser speichert und den Feuchtgebieten zuleitet. Bebauung und Versiegelung haben immer auch Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel. Wenn er dauerhaft fällt, trocknen feuchte Wiesen, Wälder und Moorflächen aus. Das Ökosystem wird damit unwiederbringlich zerstört.

Wenn die CSU-Fraktion in ihrem Antrag lapidar behauptet, dass die Flächen deshalb ökologisch nicht hochwertig seien, weil sie intensiv landwirtschaftlich genutzt würden, übersieht sie, dass es letztlich in der Hand des Nutzers liegt wie hoch deren „Wert“ ist. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen sind wertvoll für Natur und Landschaft, worauf uns Landwirte (zu Recht) immer wieder hinweisen. Unabhängig davon lässt sich der ökologische Wert durch eine entsprechende Behandlung der Flächen ohne Weiteres erhöhen. Endgültig verloren haben die Flächen ihren Wert für Natur und Landschaft jedenfalls dann, wenn sie zugebaut sind.

Daher begrüssen wir es, dass die Untere Naturschutzbehörde dem Antrag der Mehrheit der Gemeinderäte nicht statt gegeben hat, denn wenn dem langsamen Flächenfrass kein Riegel vorgeschoben wird, dann ist die Natur der Verlierer, denn. Begehrlichkeiten gibt es genügend bis schließlich von Landschaft und Natur nichts übrigbleibt.
Wir von den Bürgern von Prien werden auch weiterhin mit aller Kraft Anträgen, wie dem der CSU-Fraktion entgegentreten und für den Erhalt von Landschaft und Natur in unserer Gemeinde kämpfen.