Chiemseeschutzverordnung


Umgang mit Natur und Landschaftsschutz am Beispiel der Chiemseeschutzverordnung



Aus Anlass des Antrags der CSU-Fraktion vom 27.11.2013 auf Herausnahme von Grundstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet der Chiemsee-Schutzzonen-Verordnung wollen wir hier unsere grundsätzliche Position zum Thema Chiemseeschutzverordnung darlegen. Dabei ging es um ein Grundstück von ca. 3000 m2 Fläche zwischen Prien und Hallwanger Strasse, das einem Gemeinderatsmitglied gehört. Der Antrag wurde leider mit grosser Mehrheit (gegen die Stimmen der BfP und von Alfred Schelhas) angenommen. Glückerlicherweise teilte die Untere Naturschutzbehörde die Ansichten des Gemeinderates nicht und hat den Antrag abgelehnt. Weiterlesen